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BVerwG Beschluss v. - 1 B 60/22

Gesetze: § 55a Abs 3 VwGO

Zu den Anforderungen des § 55a Abs. 3 VwGO an eine formwirksame elektronische Dokumentenübermittlung aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach; kein grundsätzlicher Klärungsbedarf (mehr)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:150323B1B60.22.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-40457

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