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LSG Bayern Urteil v. - L 8 AY 122/20

Leitsatz

Leitsatz:

Die Übergangsregelung des § 15 AsyblLG ist nicht nur in Bezug auf die Verlängerung der Wartefrist anzuwenden. Als ungeschriebene Voraussetzung des § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG ist ein tatsächliches "Füreinandereinstehen" zu fordern.

Fundstelle(n):
HAAAJ-40489

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