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LSG Bayern Urteil v. - L 8 SO 121/21

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Annahme einer ernsthaften Mietforderung ist zu verneinen, wenn ein Mietvertrag letztlich nur dazu dienen soll, Forderungen gegenüber dem Sozialleistungsträger zu begründen.

2. Eine Beschränkung der Anwendung von § 133b SGB XII kommt infrage, wenn das aktuelle Recht für den Grundsicherungsberechtigten günstiger wäre.

Fundstelle(n):
DAAAJ-40502

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