Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei Zahlung von Erschließungskosten durch den Erbbaurechtsberechtigten
Leitsatz
Zahlt der Erbbauberechtigte entsprechend einer Vereinbarung bei Bestellung des Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück außer dem Erbbauzins an den Erbbaurechtsverpflichteten (Grundstückseigentümer) auch die Erschließungskosten an die Gemeinde, so setzt der Zufluß entsprechender Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beim Grundeigentümer die Realisierung eines Wertzuwachses des Grundstücks voraus. Hieran fehlt es so lange, als sich am Grundeigentum des Erbbaurechtsverpflichteten oder an den Bedingungen des Erbbaurechts nichts ändert.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 310 BFH/NV 1990 S. 10 Nr. 2 SAAAA-93165