Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - III B 41/22

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 78; FGO § 96 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 6; FGO § 119 Nr. 3; FGO § 155; ZPO § 227;

Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht

Leitsatz

1. NV: Das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es eine beantragte Akteneinsicht versagt, ohne dass ein rechtlich anzuerkennender Grund hierfür vorliegt.

2. NV: Beantragt ein erst kurz vor der mündlichen Verhandlung mandatierter Prozessbevollmächtigter Akteneinsicht, kann sich daraus ein erheblicher Grund für die Verlegung des Termins ergeben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.210423.IIIB41.22.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 212 Nr. 7
BB 2023 S. 1574 Nr. 27
BFH/NV 2023 S. 825 Nr. 7
GmbHR 2023 S. 683 Nr. 13
LAAAJ-40722

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank