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BFH Beschluss v. - VIII S 3/23

Gesetze: FGO § 62 Abs. 4; FGO § 51; FGO § 133a; FGO § 142; ZPO § 42; ZPO § 44 Abs. 3; ZPO § 45; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1;

Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers

Leitsatz

NV: Ein Ablehnungsgesuch ist nicht gemäß § 62 Abs. 4 FGO als unzulässig zu verwerfen, wenn es im Hinblick auf eine Anhörungsrüge vorgebracht wird, deren Erhebung dem Vertretungszwang nicht unterliegt. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Anhörungsrüge gegen einen ablehnenden BFH-Beschluss zur Gewährung von Prozesskostenhilfe richtet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.110523.VIIIS3.23.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 211 Nr. 7
BB 2023 S. 1237 Nr. 22
BFH/NV 2023 S. 860 Nr. 7
NJW 2023 S. 10 Nr. 23
PAAAJ-40725

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