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BFH Urteil v. - I R 49/20

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6; KStG § 4 Abs. 1, Abs. 6 Satz 1 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 3 Satz 1;

Zusammenfassung von BgA wegen Gleichartigkeit

Leitsatz

NV: Für die Frage, ob BgA gleichartig i.S. von § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KStG sind, ist in erster Linie auf die gewerbliche Betätigung selbst und damit auf das äußere Erscheinungsbild des jeweiligen BgA abzustellen, nicht auf die von der Trägerkörperschaft mit dem BgA verfolgten übergeordneten Ziele.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.150323.IR49.20.0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 23
DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 24
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2023 S. 516
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2023 S. 516
YAAAJ-41062

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