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BFH Beschluss v. - II B 82/22

Gesetze: BewG § 9 Abs. 1; BewG § 14 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 11;

Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen

Leitsatz

1. NV: Ist der Tod des Berechtigten oder Verpflichteten außerhalb des Berichtigungszeitraums des § 14 Abs. 2 Satz 1 BewG eingetreten, ist der Kapitalwert einer lebenslänglichen Last vorbehaltlich § 14 Abs. 4 Satz 1 BewG ausschließlich nach § 14 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BewG zu berechnen.

2. NV: Die durch das Bundesministerium der Finanzen nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG veröffentlichten Vervielfältiger sind einer Korrektur mit Rücksicht auf etwaige Ungenauigkeiten bei der Ermittlung der statistischen Lebenserwartung nicht zugänglich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.170523.IIB82.22.0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 23
DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 24
EStB 2023 S. 347 Nr. 9
ErbStB 2023 S. 205 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2023 S. 518
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2023 S. 518
MAAAJ-41066

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