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Veranlagungsverfahren; Übersicht über die Änderungen des Einkommensteuergesetzes ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ff.
Steuerentlastungsgesetz 2022 vom , BGBl I 2022, S. 749;
Corona- Steuerhilfegesetz vom , BGBl I 2022, S. 911;
Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom , BGBl I 2022, S. 1743;
Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) vom 08. Dezember 2022, BGBl I 2022, S. 2230;
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom , BGBl I 2022 S. 2294;
Auf Grund der vorgenannten Gesetze haben sich die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Änderungen im Einkommensteuergesetz ergeben, die grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten, sofern sich nicht aus den jeweiligen Anmerkungen zu den Normen ein anderer Geltungszeitpunkt ergibt.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Einkommensteuergesetz
1. § 3 Nr. 11b EStG – Corona-Bonus für Pflegekräfte
Vom Arbeitgeber an in bestimmten Einrichtungen - insbesondere Krankenhäusern - tätige Arbeitnehmer gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona Krise werden bis zu einem Betrag von 4.500 EUR steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 11b -neu- EStG) und a...