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BGH Urteil v. - VII ZR 144/22

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 313 BGB, § 648 BGB, § 6 Abs 1 S 1 CoronaVKBBeschrV HE, § 6 Abs 1 S 2 CoronaVKBBeschrV HE

Verlegung einer Hochzeit aufgrund pandemiebedingter Beschränkungen: Unmöglichkeit der fotografischen Begleitung der Hochzeit; ergänzende Vertragsauslegung

Leitsatz

1. Verpflichtet sich eine Fotografin zur fotografischen Begleitung einer kirchlichen Hochzeit und der sich anschließenden Feier, wird die geschuldete Leistung nicht deshalb unmöglich, weil die vom Brautpaar mit 104 Gästen geplante Hochzeit und Feier aufgrund der Beschränkungen durch eine Corona-Schutzverordnung in diesem Umfang nicht durchgeführt werden kann und deshalb verlegt wird.

2. Zu einer ergänzenden Vertragsauslegung bei pandemiebedingter Verlegung einer Hochzeit und Hochzeitsfeier.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:270423UVIIZR144.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1346 Nr. 24
NJW 2023 S. 9 Nr. 25
NJW-RR 2023 S. 901 Nr. 13
WM 2024 S. 134 Nr. 3
IAAAJ-41144

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