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BVerfG Urteil v. - 2 BvR 1605/21

Gesetze: Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung auf Grundlage von Parteivorbringen, zu dem die Gegenseite nicht Stellung nehmen konnte - zudem Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) aufgrund Beschwerdeentscheidung durch Kammer (§ 568 ZPO) ohne entsprechenden Übertragungsbeschluss des Einzelrichters - Gegenstandswertfestsetzung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230420.2bvr160521

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 2336 Nr. 32
WM 2023 S. 1181 Nr. 24
MAAAJ-41322

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