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BFH Urteil v. - I R 99/87 BStBl 1990 II S. 454

Gesetze: KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2

Gehalt eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung, wenn es nicht laufend gezahlt wird

Leitsatz

Ist im Arbeitsvertrag einer Kapitalgesellschaft mit ihrem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer die Auszahlung des Gehalts erst vorgesehen ,,sobald die Firma dazu in der Lage ist'', so spricht das für einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßten (verdeckte Gewinnausschüttung) ,,Gehaltsaufwand''.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 454
BFH/NV 1990 S. 29 Nr. 4
BAAAA-93230

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