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BGH Beschluss v. - 3 StR 68/22

Gesetze: § 250 StPO, § 256 Abs 1 Nr 5 StPO

Beweisaufnahme im Strafverfahren: Erkennbarkeit des Urhebers bei der Verlesung von Urkunden in der Hauptverhandlung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:040423B3STR68.22.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 279 Nr. 9
LAAAJ-41597

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