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BFH Urteil v. - IX R 104/85 BStBl 1990 II S. 514

Gesetze: EStG §§ 21, 21a, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7EStG § 7b

Aufwendungen für eine Einbauküche

Leitsatz

Aufwendungen für eine Einbauküche können nur insoweit zu den Herstellungskosten einer Eigentumswohnung gehören, als sie auf die Spüle und den - nach der regionalen Verkehrsauffassung erforderlichen - Kochherd entfallen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 514
BFH/NV 1990 S. 43 Nr. 6
VAAAA-93258

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