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BGH Beschluss v. - IV ZB 11/22

Gesetze: § 2342 BGB, § 2344 BGB, § 331 Abs 1 S 1 ZPO, § 331 Abs 2 Halbs 1 ZPO

Erbscheinsverfahren: Bindungswirkung eines in einem Erbunwürdigkeitsklageverfahren ergangenen rechtskräftigen Versäumnisurteils

Leitsatz

Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:260423BIVZB11.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 2721 Nr. 37
NJW 2023 S. 2724 Nr. 37
NJW 2023 S. 8 Nr. 26
GAAAJ-41700

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