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BFH Urteil v. - II R 30/89 BStBl 1990 II S. 569

Gesetze: BewG § 95

Zur Schaffung eines immateriellen Wirtschaftsgutes durch Aufwendungen des Betriebsinhabers (hier: Zuschüsse zum Bau öffentlicher Straßen)

Leitsatz

Ein immaterieller Wert eines gewerblichen Betriebs wird nur dann durch Aufwendungen des Betriebsinhabers zu einem immateriellen Wirtschafsgut, wenn dieser Wert eine greifbare Einzelheit neben dem Geschäftswert ist und wenn der Betriebsinhaber über ihn verfügen kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 569
BFH/NV 1990 S. 50 Nr. 7
YAAAA-93283

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