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BAG Urteil v. - 3 AZR 197/22

Gesetze: § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 1 Abs 1 S 2 BetrAVG, § 1b Abs 3 BetrAVG, § 305 BGB, Anl 8 DCVArbVtrRL

Einstandspflicht - Pensionskasse der Caritas

Leitsatz

Die Bezugnahme im Dienstvertrag auf die Anlage 8 zu den AVR und ihre VersO B begründet eine Zusage betrieblicher Altersversorgung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, für die der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG einzustehen hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:140323.U.3AZR197.22.0

Fundstelle(n):
UAAAJ-41944

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