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BGH Urteil v. - KZR 20/21

Gesetze: § 19 Abs 2 GWB, § 32b GWB, § 33g GWB, Art 102 Abs 2 Buchst c AEUV, Art 102 Abs 2 Buchst d AEUV

Kartellschadensersatz: Glaubhaftmachung der Voraussetzungen eines Kopplungsmissbrauchs - Vertriebskooperation im SPNV

Leitsatz

Vertriebskooperation im SPNV

1. Das Merkmal der Glaubhaftmachung in § 33g GWB ist eigenständig auszulegen. Es genügt, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Kläger Inhaber eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist; einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit bedarf es nicht.

2. Eine Verpflichtungszusage nach § 32b GWB und die Ausführungen des Bundeskartellamts im Zusagenbeschluss können je nach den Umständen des Einzelfalls als Indiz für die nach § 33g GWB erforderliche Glaubhaftmachung eines kartellrechtswidrigen Verhaltens herangezogen werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:040423UKZR20.21.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1474 Nr. 26
WM 2023 S. 1926 Nr. 41
ZIP 2024 S. 1164 Nr. 20
ZIP 2024 S. 1164 Nr. 20
EAAAJ-42139

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