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BSG Urteil v. - B 5 R 2/22 R

Gesetze: § 421 S 1 BGB, § 426 BGB, § 1922 BGB, § 1967 Abs 1 BGB, § 2058 BGB, § 39 Abs 1 S 1 SGB 1, § 35 Abs 1 S 3 SGB 10, § 50 Abs 1 SGB 10, § 66 Abs 1 S 1 SGB 10, § 66 Abs 4 SGB 10, § 2 Abs 1 Buchst a VwVG, § 3 Abs 2 Buchst a VwVG, § 5 Abs 1 VwVG, § 747 ZPO, § 780 Abs 1 ZPO, § 785 ZPO

Rückforderung einer überzahlten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von den Erben eines verstorbenen Ehegatten eines zuvor verstorbenen Sozialleistungsbeziehers - Erforderlichkeit einer pflichtgemäßen Ermessensausübung bei der Auswahl des in Anspruch genommenen Gesamtschuldners im Rahmen der Rückforderung bei Mehrheit von Erben - fehlerfreies Auswahlermessen

Leitsatz

Bei der Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners tritt bei öffentlich-rechtlichen Forderungen an die Stelle des "freien Beliebens" das fehlerfreie Auswahlermessen des Gläubigers.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:080223UB5R222R0

Fundstelle(n):
OAAAJ-42179

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