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BGH Beschluss v. - 4 StR 385/22

Gesetze: § 55 Abs 1 S 1 StGB, § 64 S 2 StGB, § 267 StPO

Anforderungen an Urteilsgründe betreffend eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung sowie Unterbringung in Entziehungsanstalt

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:140223B4STR385.22.0

Fundstelle(n):
AAAAJ-42337

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