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BFH Urteil v. - VII R 116/87 VII R 117/87 BStBl 1990 II S. 695

Gesetze: FGO § 125 Abs. 1

Revisionszurücknahme nach Vorbescheid und Antrag auf mündliche Verhandlung nur mit Einwilligung des Revisionsbeklagten

Leitsatz

Die Zurücknahme der Revision nach Ergehen eines Vorbescheids bedarf auch dann der Einwilligung des Revisionsbeklagten, wenn der Vorbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung als nicht ergangen gilt (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 695
SAAAA-93340

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