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Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem (Anwendung spätestens ab dem )
Bekanntmachung der geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 vom (BStBl 2023 I S. 251); Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungsund -entlastungsgesetz - PUEG)
Bezug: BStBl 2023 I S. 251
1Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit
ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2023 - Anlage 1 - und
ein geänderter Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2023 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -
bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).
2Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 % durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Der Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung berücksichtigt zudem die Anhebung des Kinderlosenzuschlags um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 %.
Beim Lohnzahlungszeitraum Jahr berücksichtigen die Programmablaufpläne eine Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,175 Prozentpunkte auf 3,225...