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BFH Urteil v. - II R 19/88 BStBl 1990 II S. 729

Gesetze: BewG §§ 2, 33, 34

Zur Einbeziehung von Wohngebäuden in den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, deren Lage und Gestaltung keine Zugehörigkeit zum Betrieb erkennen läßt

Leitsatz

Das einem Land- und Forstwirt und seiner Familie zu Wohnzwecken dienende Wohngebäude ist regelmäßig auch dann in die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einzubeziehen, wenn das Gebäude am Ortsrand in einem reinen Wohngebiet (Neubaugebiet) liegt und äußerlich weder nach seiner Gestaltung noch nach seiner Lage eine Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erkennen läßt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 729
BFH/NV 1990 S. 66 Nr. 9
JAAAA-93356

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