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BFH Urteil v. - IV R 154/86 BStBl 1990 II S. 73

Gesetze: EStG 1979 § 18 Abs. 1 Nr. 1

Fertigung von Bewehrungsplänen durch Konstrukteur keine ingenieurähnliche Tätigkeit

Leitsatz

Ein Konstrukteur, dessen Arbeit überwiegend in der Fertigung von Bewehrungsplänen besteht, übt keine ingenieurähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 73
BFH/NV 1990 S. 3 Nr. 1
TAAAA-93357

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