Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im Frauenhaus - zuständiger kommunaler Träger - bisheriger gewöhnlicher Aufenthaltsort - Zwischenaufenthalt bei Freundin bis zum Freiwerden eines Platzes im Frauenhaus am neuen Aufenthaltsort - Fluchtkette - sozialgerichtliches Verfahren - Sprungrevision - Zulassung ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - notwendige Beiladung
Leitsatz
Ein gewöhnlicher Aufenthalt in der aufnehmenden Kommune zunächst außerhalb eines Frauenhauses steht dann einer Erstattungspflicht der Herkunftskommune nicht entgegen, wenn er in der Absicht begründet worden ist, in das Frauenhaus vor Ort aufgenommen zu werden, und nur eine vorübergehende Zeit außerhalb der Einrichtung bis zur Aufnahme zu überbrücken ist.