Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VIII ZR 125/21

Gesetze: § 286 Abs 1 BGB, § 288 Abs 1 BGB, § 104 Abs 1 S 2 ZPO

Pauschale Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse

Leitsatz

Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gemäß § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:260423UVIIIZR125.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 10 Nr. 29
NJW 2023 S. 2716 Nr. 37
NJW 2023 S. 2721 Nr. 37
KAAAJ-42899

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank