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BFH Beschluss v. - VIII B 38/22

Gesetze: FGO § 127; FGO § 68 Satz 1;

Entsprechende Anwendung von § 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Leitsatz

NV: Ergeht nach Eingang einer zulässigen Beschwerde während eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ein geänderter Steuerbescheid mit einer höheren Steuerfestsetzung und beruht die Steuerfestsetzung auf Sachverhalten, zu denen das FG noch keine Feststellungen treffen konnte, ist die Vorentscheidung grundsätzlich aufzuheben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.130623.VIIIB38.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1768 Nr. 31
VAAAJ-42920

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