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BFH Beschluss v. - VIII B 39/22

Gesetze: AO § 90 Abs. 2; AO § 162 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 4; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Zur Feststellung der Einkünfteerzielung und Schätzung von Kapitalerträgen aus einer ausländischen Kapitalanlage

Leitsatz

NV: Macht der Beschwerdeführer geltend, das FG habe aus den Umständen des Streitfalls zu Unrecht auf eine Erzielung ausländischer Kapitalerträge geschlossen, fehlerhaft eine Schätzungsbefugnis wegen eines nicht gegebenen Mitwirkungspflichtverstoßes gemäß § 90 Abs. 2 i.V.m. § 162 Abs. 2 Satz 1 AO bejaht und die ausländischen Kapitalerträge der Höhe nach nicht realitätsgerecht geschätzt, rügt er vermeintliche Rechtsfehler des FG. Die Zulassung der Revision kommt auf dieser Grundlage nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für einen schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehler des FG erfüllt sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.130623.VIIIB39.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1558 Nr. 27
FAAAJ-42921

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