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BAG Beschluss v. - 1 AZN 99/23

Gesetze: § 39 S 2 ArbGG, § 31 Abs 2 ArbGG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 547 Nr 1 ZPO

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan - Hilfsliste

Leitsatz

Ein Geschäftsverteilungsplan, der im Fall einer unvorhergesehenen Verhinderung eines bereits geladenen ehrenamtlichen Richters die Heranziehung eines Vertreters aus der jeweiligen Hilfsliste vorsieht, wenn zwischen dem Bekanntwerden der Verhinderung und dem Sitzungstag weniger als sechs Kalendertage liegen, ist mit § 39 Satz 2 iVm. § 31 Abs. 2 ArbGG vereinbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:200623.B.1AZN99.23.0

Fundstelle(n):
HAAAJ-42981

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