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BGH Urteil v. - III ZR 88/22

Gesetze: § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, Art 3 EUV 2015/2120, § 1 UKlaG

Wirksamkeit einer Klausel in Mobilfunkdienstleistungsvertrag zur Nutzung bestimmter Endgeräte - Mobilfunkvertrag, Endgerätewahlfreiheit

Leitsatz

Mobilfunkvertrag, Endgerätewahlfreiheit

1. Das Recht der Endnutzer eines Internetzugangsdienstes, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen (Endgerätewahlfreiheit), kann vertraglich nicht abbedungen werden.

2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, mit der die vertragsgemäße Nutzung des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen, verstößt gegen die Endgerätewahlfreiheit und ist damit unwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:040523UIIIZR88.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1090 Nr. 20
BB 2023 S. 1665 Nr. 29
NJW 2023 S. 2338 Nr. 32
NJW 2023 S. 2341 Nr. 32
WM 2023 S. 1919 Nr. 41
ZIP 2023 S. 2255 Nr. 43
LAAAJ-42984

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