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BGH Urteil v. - XIII ZR 14/21

Gesetze: § 11 VOBA1 2016, § 11a VOBA1 2016, § 13 Abs 1 Nr 1 S 1 VOBA1 2016, § 16 Abs 1 Nr 2 VOBA1 2016

Vergabeverfahren: Rechtsmäßigkeit der zwingenden Einreichung eines Angebots als GAEB-Datei - GAEB-Dateiformat

Leitsatz

GAEB-Dateiformat

1. Der Auftraggeber kann gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A 2016 festlegen, welche elektronischen Mittel (§§ 11, 11a VOB/A) bei der Einreichung von elektronischen Angeboten zu verwenden sind.

2. Werden vorgegebene elektronische Mittel bei der Einreichung des Angebots nicht verwendet, ist das Angebot nicht formgerecht übermittelt und gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2016 auszuschließen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:160523UXIIIZR14.21.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-42990

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