Gesetze: § 11 VOBA1 2016, § 11a VOBA1 2016, § 13 Abs 1 Nr 1 S 1 VOBA1 2016, § 16 Abs 1 Nr 2 VOBA1 2016
Vergabeverfahren: Rechtsmäßigkeit der zwingenden Einreichung eines Angebots als GAEB-Datei - GAEB-Dateiformat
Leitsatz
GAEB-Dateiformat
1. Der Auftraggeber kann gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A 2016 festlegen, welche elektronischen Mittel (§§ 11, 11a VOB/A) bei der Einreichung von elektronischen Angeboten zu verwenden sind.
2. Werden vorgegebene elektronische Mittel bei der Einreichung des Angebots nicht verwendet, ist das Angebot nicht formgerecht übermittelt und gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2016 auszuschließen.