Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Prüfungsanordnung nach Auswertung der Prüfungsfeststellungen im Steuerbescheid; Einwendungen sind gegen diesen vorzubringen
Leitsatz
Wird ausschließlich die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Prüfungsanordnung geltend gemacht und sind die Prüfungsfeststellungen bereits im Steuerbescheid ausgewertet, so sind die Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Prüfungsanordnung im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid zu prüfen. Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit fehlt das berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 789 BFH/NV 1990 S. 65 Nr. 9 FAAAA-93392