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LSG Hessen Urteil v. - L 2 R 214/22

Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht der Klägerin in der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Tätigkeit als Yogalehrerin.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 16 Nr. 29
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2023 S. 2151
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2023 S. 2151
JAAAJ-43251

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