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BFH Urteil v. - II R 17/87 BStBl 1990 II S. 879

Gesetze: BewG §§ 95, 97

Selbstgenutzte Warenzeichen sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht als immaterielle Wirtschaftsgüter zu erfassen, soweit sie nicht entgeltlich erworben wurden

Leitsatz

Selbstgenutzte Warenzeichen einer GmbH sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht als immaterielle Wirtschaftsgüter zu erfassen, soweit sie nicht entgeltlich erworben wurden. Eine verdeckte Einlage steht einem entgeltlichen Erwerb nicht gleich.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 879
BFH/NV 1990 S. 74 Nr. 10
GAAAA-93425

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