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BFH Urteil v. - I R 12/87 BStBl 1990 II S. 89

Gesetze: KStG 1977 § 27 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2AktG § 2689

Übernahme von eigenen Gründungskosten durch eine Kapitalgesellschaft als andere Ausschüttung i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG

Leitsatz

Keine Betriebsausgabe, sondern eine andere Ausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft die eigenen Gründungskosten begleicht, die zivilrechtlich von den Gesellschaftern zu tragen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 89
BFH/NV 1990 S. 5 Nr. 1
VAAAA-93433

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