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BFH Urteil v. - I R 136/85 BStBl 1990 II S. 905

Gesetze: AO § 213 Abs. 1AO 1977 § 157 Abs. 2EStG § 6b

Keine Bilanzänderung bei bestandskräftiger Veranlagung, auch wenn Bilanz Verlust aufweist

Leitsatz

Die Änderung einer Bilanz, die einer bestandskräftigen Veranlagung zugrunde liegt, ist auch dann nicht möglich, wenn die Bilanz einen Verlust aufweist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 905
BFH/NV 1990 S. 65 Nr. 9
AAAAA-93440

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