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BGH Urteil v. - X ZR 31/21

Gesetze: § 81 Abs 1 PatG

Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage nach Erlöschen des Streitpatents - Leistungsüberwachungsgerät

Leitsatz

Leistungsüberwachungsgerät

Nach dem Erlöschen des Streitpatents ist eine Nichtigkeitsklage nur noch zulässig, wenn der Kläger ein eigenes, in seiner Person begründetes Interesse an der Nichtigerklärung des Patents hat. Ein allein in der Person Dritter begründetes Interesse vermag eine Nichtigkeitsklage ebenso wenig zu rechtfertigen wie ein Interesse der Allgemeinheit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:200623UXZR31.21.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-43647

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