Gesetze: § 44g Abs 1 S 1 SGB 2, § 75 Abs 1 Nr 4a BPersVG, § 68 Abs 2 S 1 BPersVG, § 68 Abs 2 S 2 BPersVG, § 69 Abs 2 S 1 BPersVG, § 69 Abs 2 S 3 BPersVG, § 69 Abs 2 S 5 BPersVG, § 77 Abs 2 Nr 1 BPersVG
Kein Eintritt der Billigungsfiktion, wenn die Äußerungsfrist infolge unvollständiger Unterrichtung des Personalrats nicht zu laufen begann
Leitsatz
1. Die Entscheidung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit bei dem Jobcenter an Beschäftigte des kommunalen Trägers nach § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II zuzustimmen, wird vom personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand der Zuweisung erfasst.
2. Die unvollständige Unterrichtung des Personalrats über die mitbestimmungspflichtige Maßnahme hat zur Folge, dass die gesetzliche Äußerungsfrist des Personalrats nicht zu laufen beginnt und die Billigungsfiktion nicht eintreten kann.