Darlehen zur Finanzierung eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs: Wirksamkeit einer Klausel über die Abtretung von Ansprüchen gegen den Fahrzeughersteller an die Bank
Leitsatz
Die im Zuge der Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Darlehensgebers enthaltene Bestimmung
"2. Abtretung von sonstigen Ansprüchen
Der Darlehensnehmer tritt ferner hiermit folgende - gegenwärtige und zukünftige - Ansprüche an die Bank ab, die diese Abtretung annimmt:
[…]
- gegen die […] [Fahrzeugherstellerin], […], gleich aus welchem Rechtsgrund. Ausgenommen von der Abtretung sind Gewährleistungsansprüche aus Kaufvertrag des Darlehensnehmers gegen die […] [Fahrzeugherstellerin] […]. Der Darlehensnehmer hat der Bank auf Anforderung jederzeit die Namen und Anschriften der Drittschuldner mitzuteilen."
Fundstelle(n): BB 2023 S. 1729 Nr. 31 BB 2023 S. 2065 Nr. 37 BB 2023 S. 2066 Nr. 37 DB 2023 S. 1666 Nr. 29 WM 2023 S. 1368 Nr. 29 ZIP 2023 S. 1526 Nr. 29 YAAAJ-43849