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BVerwG Urteil v. - 2 C 20/21

Gesetze: § 17 Abs 1 S 1 BDG, § 19 Abs 1 BDG, § 13 Abs 1 S 2 BDG, § 13 Abs 1 S 3 BDG, § 13 Abs 1 S 4 BDG, § 60 Abs 2 S 2 BDG, § 3 Abs 2 BBG 2009, § 77 Abs 1 S 1 BBG 2009, § 96 Abs 1 S 1 BBG 2009, § 61 Abs 1 S 1 BBG 2009, § 62 Abs 1 S 2 BBG 2009

Disziplinare Ahndung wiederholter morgendlicher Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem Gleitzeitkonto

Leitsatz

1. Verstöße gegen Kernarbeitszeitregelungen bedürfen einer zeitnahen disziplinarischen Pflichtenmahnung und ggf. einer stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen.

2. Bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme für das stundenweise Fernbleiben vom Dienst wegen verspäteten Dienstantritts kann die aufaddierte Gesamtzeit der täglichen Verspätungen in ihrer Schwere nicht gleichgesetzt werden mit einem monatelangen unerlaubten - gänzlichen - Fernbleiben vom Dienst, das regelmäßig zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:280323U2C20.21.0

Fundstelle(n):
PAAAJ-43891

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