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BFH Beschluss v. - VIII B 13/22

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 5; AO § 193 Abs. 1; EStG § 18 Abs. 1;

Zur Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Prüfungsanordnung gegenüber einem Berufsgeheimnisträger

Leitsatz

1. NV: Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Anordnung einer Außenprüfung gegenüber einem Berufsgeheimnisträger auch im Hinblick auf einen mit der Prüfung verbundenen möglichen Schwärzungs- und Anonymisierungsaufwand von Belegen per se weder unverhältnismäßig noch willkürlich ist.

2. NV: Ferner ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass über die Frage, ob und in welchem Umfang ein Berufsgeheimnisträger Unterlagen mit mandantenbezogenen Angaben innerhalb der Außenprüfung vorlegen und gegebenenfalls schwärzen muss, im Rahmen der Anfechtung eines konkreten Vorlageverlangens zu entscheiden ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.300623.VIIIB13.22.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 239 Nr. 8
AO-StB 2023 S. 240 Nr. 8
BB 2023 S. 1686 Nr. 29
BFH/NV 2023 S. 1101 Nr. 9
DStR-Aktuell 2023 S. 11 Nr. 41
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2023 S. 2533
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2023 S. 2533
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2023 S. 720
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2023 S. 720
JAAAJ-43893

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