Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 2 U 5/21 R

Gesetze: § 45 SGB 10, § 48 Abs 3 SGB 10, § 48 Abs 2 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 539 Abs 1 Nr 1 RVO, § 548 Abs 1 S 1 RVO, § 550 Abs 1 RVO, § 581 RVO, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 73 Abs 3 SGB 7, § 212 SGB 7, § 214 Abs 3 S 2 SGB 7, Art 1 UVEG

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall und Verletztenrente - Anerkennung unter Geltung der RVO - Wegeunfall - Verkehrsunfall - Aufenthalt an der Unfallstelle - Weg von dem Ort der Tätigkeit - Rechtswidrigkeit eines späteren Abschmelzbescheids - Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anerkennungsbescheide - Beurteilung nach damaligem Unfallversicherungsrecht - keine Berücksichtigung einer nachträglichen Rechtsprechungsänderung zum Nachteil der Berechtigten - Erhöhung der Verletztenrente bei Verschlimmerung der Gesundheitsschäden - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren

Leitsatz

Sind ein Arbeitsunfall sowie ein Anspruch auf Verletztenrente vor dem Inkrafttreten des SGB VII bestandskräftig anerkannt worden, so kann bei einer Verschlimmerung der Unfallfolgen keine sog Abschmelzung der Rentenleistung erfolgen, wenn die Anerkennung des Arbeitsunfalls und die Rentengewährung zum damaligen Zeitpunkt entsprechend den geltenden Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (juris: RVO) zu Recht erfolgt waren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:300323UB2U521R0

Fundstelle(n):
JAAAJ-43974

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank