Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall und Verletztenrente - Anerkennung unter Geltung der RVO - Wegeunfall - Verkehrsunfall - Aufenthalt an der Unfallstelle - Weg von dem Ort der Tätigkeit - Rechtswidrigkeit eines späteren Abschmelzbescheids - Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anerkennungsbescheide - Beurteilung nach damaligem Unfallversicherungsrecht - keine Berücksichtigung einer nachträglichen Rechtsprechungsänderung zum Nachteil der Berechtigten - Erhöhung der Verletztenrente bei Verschlimmerung der Gesundheitsschäden - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren
Leitsatz
Sind ein Arbeitsunfall sowie ein Anspruch auf Verletztenrente vor dem Inkrafttreten des SGB VII bestandskräftig anerkannt worden, so kann bei einer Verschlimmerung der Unfallfolgen keine sog Abschmelzung der Rentenleistung erfolgen, wenn die Anerkennung des Arbeitsunfalls und die Rentengewährung zum damaligen Zeitpunkt entsprechend den geltenden Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (juris: RVO) zu Recht erfolgt waren.