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BMF - III C 3 - S 7172/21/10003 :001 BStBl 2023 I S. 1505

Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen;

Anpassung des § 4 Nr. 16 UStG durch das Jahressteuergesetz 2020, Anpassung des § 4 Nr. 25 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sowie der zu Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe g und h MwStSystRL ergangenen BFH-Rechtsprechung

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Bezug: BStBl 2015 II S. 980

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Gesetzesänderung

1Durch Artikel 12 Nr. 5 Buchstabe f des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) wurde § 4 Nr. 25 UStG zum wie folgt geändert:

2Durch Artikel 12 Nr. 2 Buchstabe b des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom (BGBl 2020 I S. 3096) wurden in § 4 Nr. 16 UStG zum folgende Änderungen vorgenommen:

  • In Satz 1 wurde der Satzteil vor Buchstabe a an den Wortlaut des Artikels 132 Abs. 1 Buchstabe g MwStSystRL angepasst. Damit erfolgte eine Klarstellung dahingehend, dass unter den übrigen Voraussetzungen der Norm auch die Leistungen solcher Einrichtungen befreit sein können, die selbst keine Pflege- oder Betreuungsleistungen, sondern lediglich damit...

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