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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 16 K 16155/21

Gesetze: DSGVO Art. 82

Schadensersatzanspruch nach DSGVO nur bei Nachweis eines konkreten Schadens

Leitsatz

Voraussetzung für eine Entschädigung in Geld ist über den festgestellten Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO hinaus auch der Nachweis eines konkreten (immateriellen) Schadens.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAJ-44055

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