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BGH Urteil v. - X ZR 61/21

Gesetze: § 13 Abs 3 GebrMG, § 12 PatG

Gebrauchsmusterverletzung: Vom Vorbenutzungsrecht gedeckte Modifikation eines vorbenutzten Gegenstands; Beschränkung des Gebrauchsmusters - Faserstoffbahn

Leitsatz

Faserstoffbahn

1. Die Modifikation eines vorbenutzten Gegenstandes, der alle Merkmale eines unabhängigen Schutzanspruchs des Klagegebrauchsmusters verwirklicht, kann auch dann von einem Vorbenutzungsrecht gedeckt sein, wenn der vorbenutzte Gegenstand weitere Merkmale, die nach dem Klageantrag zwingend vorgesehen sind, nicht aufgewiesen hat.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob lediglich die Verletzungsklage auf eine in der genannten Weise beschränkte Fassung eines unabhängigen Schutzanspruchs gestützt wird oder ob das Gebrauchsmuster in einem Löschungsverfahren entsprechend beschränkt worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:200623UXZR61.21.0

Fundstelle(n):
AAAAJ-44119

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