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BSG Urteil v. - B 10 EG 1/22 R

Gesetze: § 2b Abs 1 S 2 Nr 3 BEEG, § 11 MuSchG, TzBfG, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 6 Abs 4 GG

(Elterngeld - Verschiebung des Bemessungszeitraums - schwangerschaftsbedingte Arbeitslosigkeit - keine analoge Anwendung des § 2b Abs 1 S 2 Nr 3 BEEG - Zuordnung von Arbeitslosigkeitsrisiken zur Risikosphäre der Elterngeldberechtigten - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Gleichberechtigung - Verbot der geschlechtsspezifischen Diskriminierung - Schutz und Fürsorge für Mütter)

Leitsatz

Die Regelung über eine Verschiebung des Bemessungszeitraums bei Einkommensausfall wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung lässt sich nicht analog auf einen hypothetischen Einkommensausfall arbeitsloser schwangerer Frauen anwenden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:090323UB10EG122R0

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 2681 Nr. 48
DStR-Aktuell 2023 S. 9 Nr. 32
NJW 2024 S. 1296 Nr. 18
KAAAJ-44133

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