Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch einer Optionskommune gegen den Bund auf Erstattung von Personalkosten für zum Vollzug des SGB 2 eingesetztes Personal - vom Freistaat Bayern kostenfrei überlassene bayerische Staatsbeamte - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (hier: Verwaltungskosten), die der Bund einem zugelassenen kommunalen Träger zu ersetzen hat, sind grundsätzlich nur solche, für die der zugelassene kommunale Träger im Vollzug des SGB II Geld tatsächlich aufgewandt, also gezahlt hat.