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BSG Urteil v. - B 7 AS 9/22 R

Gesetze: § 28 Abs 1 S 1 SGB 2, § 28 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 2, § 28 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 2, § 28 Abs 7 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 SGB 2 vom , § 29 Abs 1 SGB 2, § 30 S 1 SGB 2, § 37 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 54 Abs 4 SGG, § 56 SGG

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Schulausflug - Zirkusprojektwoche auf dem Schulgelände - analoge Anwendung von § 28 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 2 - planwidrige Regelungslücke - verfassungskonforme Auslegung - Regelbedarf - Härtefallmehrbedarf - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft - sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Kostenerstattung nach berechtigter Selbsthilfe - Antragstellung durch vollmachtlosen Vertreter)

Leitsatz

Als Bildungs- und Teilhabebedarf sind auch Kosten zu übernehmen, die für eine von der Schule organisierte und verantwortete, auf dem Schulgelände durchgeführte Veranstaltung anfallen, die der sozialen Teilhabe der Schulkinder im Klassen- oder Schulverband dient und gleichermaßen außerhalb des Schulgeländes als Schulausflug stattfinden könnte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:080323UB7AS922R0

Fundstelle(n):
YAAAJ-44137

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