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BSG Urteil v. - B 2 U 2/21 R

Gesetze: § 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 3102 BKV, Anl 1 Nr 3101 BKV

Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 - Infektionskrankheit - Einwirkung - Vollbeweis - besonders erhöhte Infektionsgefahr - Borrelieninfektion - Lyme Borreliose - Zeckenstich - Erzieherin in einem Waldkindergarten

Leitsatz

Für die Einwirkung im Sinn der Berufskrankheit "Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten" (Nr 3102) genügt eine besonders erhöhte Infektionsgefahr.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:300323UB2U221R0

Fundstelle(n):
PAAAJ-44140

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