(Insolvenzgeldanspruch des Generalunternehmers - Insolvenz des Subunternehmers - Erfüllung der Zahlungspflicht aus § 14 AEntG 2009 - gesetzlicher Forderungsübergang des Arbeitsentgeltanspruches auf Generalunternehmer - revisionsrechtliche Prüfung des Erklärungswillens)
Leitsatz
Erbringt ein Unternehmer zur Abgeltung seiner Generalunternehmerhaftung Zahlungen wegen offener Arbeitsentgeltansprüche an Arbeitnehmer eines Subunternehmers, gehen deren Arbeitsentgeltansprüche auf ihn über und berechtigen ihn, Insolvenzgeld in Anspruch zu nehmen.